Глоссарий S
Selbstbestimmungsrecht der Völker
Recht einer Nation auf Unabhängigkeit und eigenen Staat, auf Zusammenschluß mit einem anderen ethnisch zugehörigen Staat, auf Selbstverwaltung und Autonomie innerhalb eines Staates. Leitet sich aus dem Grundsatz der Volksouveränität, d.h. dem Anspruch eines Volkes auf oberste politische Selbstbestimmung, ab. Dieses wurde 1918 vom US-Präsident Wilson im sog. Vierzehn-Punkte-Programm anerkannt, das Prinzipien der Friedensordnung für das Europa festlegte. Das Selbstbestimmungsrecht ist in der UN-Charta (Art. 1 und Art. 55) niedergelegt.